Diese AGB gelten produktübergreifend für Wettbewerbsreports in unterschiedlichen Ausprägungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebot, der Bestellung und der zum Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Rivalyne GmbH Am Belvedere 4, 1100 Wien, Österreich Firmenbuchnummer: FN 442427 d Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Geschäftsführer: Mag. Gerd Clement UID: ATU70009616 Stammkapital: EUR 35.000 E-Mail: office@rivalyne.com
– im Folgenden „Rivalyne“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – im Folgenden „Kunde“.
2. Rivalyne bietet die Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) zur Nutzung für deren unternehmerische, berufliche oder geschäftliche Zwecke an. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Der Kunde bestätigt im Bestellprozess, Unternehmer zu sein und die Leistung nicht überwiegend zu privaten Zwecken zu beziehen.
3. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über eine Website, einen Payment Link, ein Bestellformular, ein schriftliches Angebot oder einen sonstigen digitalen Bestellweg geschlossen wird.
4. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rivalyne ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das Schweigen von Rivalyne gilt nicht als Zustimmung.
5. Rivalyne kann Bestellungen von Kunden außerhalb des jeweils angebotenen Liefergebiets ablehnen. Ein solches Liefergebiet ist eine geschäftliche Zugangsvoraussetzung und begründet keinen Anspruch auf einen Vertragsabschluss.
1. Rivalyne erbringt Dienstleistungen zur Erstellung und Bereitstellung von Wettbewerbsreports. Ein Wettbewerbsreport ist eine strukturierte, quellenbezogene Aufbereitung von Beobachtungen, Informationen und Entwicklungen im vom Kunden definierten oder im Angebot beschriebenen Wettbewerbsumfeld.
2. Wettbewerbsreports können je nach gebuchter Ausprägung insbesondere unterschiedliche Beobachtungsfelder, Wettbewerber, Regionen, Themen, Berichtstiefen, Lieferintervalle, Formate, Empfängergruppen und Zusatzbestandteile enthalten. Die konkrete Ausprägung, der Umfang, der Preis, der erste Liefertermin und gegebenenfalls besondere Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Bestellseite oder der Bestellbestätigung.
3. Die bei Vertragsschluss einbezogene Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags. Im Fall eines Widerspruchs gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarung in Textform, (b) Bestellbestätigung bzw. Angebot, (c) konkrete Leistungsbeschreibung, (d) diese AGB.
4. Rivalyne ist berechtigt, interne Recherche-, Kontroll-, Bewertungs-, Redaktions- und Produktionsmethoden weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern dadurch die vereinbarte Kernleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die interne Methodik, Rohrecherchen, Arbeitsunterlagen, internen Kategorien, Suchabfragen, Modelle, Protokolle und Qualitätssicherungsunterlagen sind nicht Teil der geschuldeten Leistung.
5. Rivalyne darf neue Ausprägungen von Wettbewerbsreports entwickeln, bestehende Ausprägungen einstellen oder Leistungsbestandteile neu strukturieren. Für einen laufenden Vertrag gilt dies nur mit Wirkung für zukünftige Leistungsperioden und nur, soweit die vereinbarte Kernleistung nicht wesentlich verschlechtert wird. Bei einer wesentlichen Änderung gilt § 13.
6. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes zugesagt ist, schuldet Rivalyne keinen bestimmten wirtschaftlichen, strategischen oder sonstigen Erfolg, keine vollständige Markt- oder Wettbewerbsabdeckung und keine Beratung.
1. Wettbewerbsreports liefern eine Fakten- und Beobachtungsbasis. Sie stellen insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, Finanzberatung, Unternehmensberatung, medizinische Beratung, Handlungsempfehlung oder verbindliche Prognose dar.
2. Aussagen, Einordnungen, Priorisierungen oder Konfidenzangaben in einem Report ersetzen keine eigene Beurteilung des Kunden. Der Kunde entscheidet selbst, ob und wie er Informationen verwendet, welche Maßnahmen er ergreift und welche weiteren fachlichen Abklärungen erforderlich sind.
3. Rivalyne bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl, Kontrolle und Quellenangabe. Drittquellen können jedoch fehlerhaft, unvollständig, verspätet, vorübergehend nicht verfügbar oder nachträglich geändert sein. Rivalyne übernimmt daher – soweit gesetzlich zulässig – keine Garantie für Vollständigkeit, ununterbrochene Aktualität oder die Fehlerfreiheit sämtlicher Drittinformationen.
4. Werden im Report Unsicherheiten, Quellenkonflikte oder vorläufige Informationen kenntlich gemacht, sind diese vom Kunden als solche zu behandeln. Nicht jede relevante Entwicklung ist öffentlich erkennbar oder rechtzeitig veröffentlichte Information.
5. Rivalyne übernimmt keine Pflicht zur fachlichen Beurteilung der konkreten Geschäftsentscheidungen des Kunden, ihrer rechtlichen Zulässigkeit, ihrer kartellrechtlichen Auswirkungen, von Investitionsentscheidungen, Preisentscheidungen oder sonstigen Maßnahmen des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
1. Die Darstellung von Leistungen auf einer Website oder in sonstigen Unterlagen stellt grundsätzlich kein bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.
2. Gibt der Kunde über einen Payment Link, ein Bestellformular oder einen sonstigen Bestellweg eine Bestellung ab, stellt dies ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald Rivalyne die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Zahlung über den vorgesehenen Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen ist und Rivalyne die Leistungserbringung annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
3. Die automatisierte Zahlungs- oder Bestellbestätigung bestätigt in erster Linie den Eingang des Vorgangs. Sie ist nur dann zugleich Vertragsbestätigung, wenn sie den Vertragsschluss ausdrücklich erklärt.
4. Rivalyne kann Bestellungen insbesondere ablehnen, wenn Angaben fehlen, der Kunde kein Unternehmer ist, die Leistung für den angegebenen Zweck ungeeignet erscheint, technische oder kapazitive Gründe entgegenstehen oder ein berechtigtes Compliance- oder Bonitätsrisiko besteht.
5. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen Onboarding- oder Intake-Unterlagen. Der Kunde hat diese vollständig, richtig und rechtzeitig auszufüllen.
1. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem Vertragsschluss. Bei wiederkehrenden Wettbewerbsreports läuft der Vertrag in monatlichen Abrechnungsperioden.
2. Ein monatlich abgerechneter Vertrag kann von jeder Partei monatlich zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss Rivalyne spätestens 14 Tage vor dem Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zugehen. Eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt beendet den Vertrag nicht vor dem Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
3. Die Kündigung bedarf keiner Begründung und ist per E-Mail an office@rivalyne.com zu erklären. Für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungs-E-Mail bei Rivalyne maßgeblich. Rivalyne kann dem Kunden den Eingang der Kündigung per E-Mail bestätigen.
4. Wurde eine Jahresvorauszahlung oder eine sonstige feste Vorauszahlungsperiode ausdrücklich vereinbart, ist die Vergütung für diese Periode grundsätzlich für die gesamte vereinbarte Periode geschuldet. Eine ordentliche Kündigung wirkt zum Ende der vorausbezahlten Periode. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist, Rivalyne die Beendigung zu vertreten hat oder zwingendes Recht dies verlangt.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Rivalyne insbesondere vor, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist in Zahlungsverzug bleibt, Reports unzulässig weitergibt, Rechte von Rivalyne oder Dritten verletzt, falsche Unternehmensangaben macht oder die Leistung missbräuchlich nutzt.
6. Die Kündigung lässt Ansprüche unberührt, die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Bereits bereitgestellte Reports dürfen nach Vertragsende nur im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts weiter genutzt werden.
1. Es gilt der bei der Bestellung ausgewiesene Preis. Preise werden netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
2. Die Abrechnung erfolgt – je nach Angebot – monatlich, jährlich oder nach einem sonst ausdrücklich vereinbarten Intervall im Voraus. Wiederkehrende Zahlungen können über den von Rivalyne eingesetzten Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, automatisiert eingezogen werden.
3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Zahlungsmittel gültig ist und ausreichende Deckung aufweist. Änderungen der Zahlungsdaten sind unverzüglich vorzunehmen.
4. Bei Zahlungsverzug ist Rivalyne berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie die gesetzlich vorgesehenen Betreibungskosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug kann Rivalyne nach angemessener Ankündigung die weitere Reportbereitstellung bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten. Die Zahlungspflicht für bereits laufende oder vereinbarte Abrechnungsperioden bleibt davon unberührt.
6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
1. Rivalyne kann Preise für zukünftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn sich Kosten, Steuern, Gebühren, Drittanbieterpreise, gesetzliche Anforderungen oder der für die Leistung erforderliche Aufwand wesentlich ändern. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
2. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden einer Preiserhöhung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Die Kündigung muss Rivalyne vor dem Wirksamwerden zugehen.
3. Änderungen des Leistungsumfangs zugunsten des Kunden oder unwesentliche Änderungen können ohne gesonderte Zustimmung umgesetzt werden. Wesentliche Verschlechterungen sind nur nach Maßgabe von § 13 zulässig.
1. Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen. Dazu können insbesondere Unternehmensdaten, Branchen- und Marktangaben, gewünschte Wettbewerber, geografische Schwerpunkte, Themenfelder, Stichtage sowie Empfängeradressen gehören.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Rivalyne die erforderlichen Daten und Inhalte rechtmäßig übermitteln darf. Er hat insbesondere die Berechtigung zur Übermittlung und Nutzung von Empfängeradressen sicherzustellen und die betroffenen Empfänger angemessen zu informieren.
3. Der Kunde hat Änderungen seiner Angaben, Empfängeradressen und technischen Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Rivalyne ist nicht verpflichtet, Zustellfehler zu vertreten, die auf unrichtigen oder veralteten Angaben des Kunden beruhen.
4. Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Kunden verursacht werden, gehen nicht zu Lasten von Rivalyne. Lieferfristen verlängern sich angemessen.
5. Der Kunde darf Rivalyne keine vertraulichen, personenbezogenen oder sonst geschützten Informationen übermitteln, sofern dies für die vereinbarte Leistung nicht erforderlich ist. Notwendige personenbezogene Daten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken.
1. Die Lieferung erfolgt in dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Format und an die vom Kunden benannten Empfänger. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt sie elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über einen bereitgestellten Download- oder Kundenbereich.
2. Liefertermine und Lieferintervalle richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei monatlichen Leistungen ist der konkrete Versandtag nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
3. Der Kunde hat die Lieferfähigkeit der angegebenen E-Mail-Adressen, die Empfangsberechtigung und die Funktionsfähigkeit seines Postfachs sicherzustellen. Ein Report gilt als zugestellt, wenn er an die zuletzt bekannt gegebene Empfängeradresse versendet oder im vereinbarten Kundenbereich bereitgestellt wurde, sofern nicht nachweislich ein von Rivalyne zu vertretender Zustellfehler vorliegt.
4. Offensichtliche technische oder inhaltliche Fehler sind Rivalyne unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt. Rivalyne wird berechtigte Fehler nach Möglichkeit durch Berichtigung, Nachlieferung oder Erratum beheben.
5. Ein einzelner korrigierter Fehler begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Abrechnungsperiode, sofern die vereinbarte Kernleistung im Übrigen erbracht wurde.
1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den gelieferten Wettbewerbsreports ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen.
2. Die interne Verwendung umfasst die Weitergabe an eigene Mitarbeitende und Organe, die den Report für interne Geschäfts- oder Entscheidungsprozesse benötigen, jeweils unter Beachtung der Vertraulichkeit. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, externe Berater, Agenturen, Kunden, Lieferanten oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gestattet oder von Rivalyne vorab in Textform genehmigt wurde.
3. Nicht gestattet sind insbesondere der Verkauf, die Vermietung, Lizenzierung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, systematische Weiterverbreitung, wesentliche Umgestaltung zur Erstellung eines Konkurrenzprodukts sowie die Nutzung als eigenständige Datenbank oder Trainingsdatensatz.
4. Der Kunde darf Inhalte der Reports nicht zum Training, Fine-Tuning, zur Evaluierung oder Verbesserung eigener oder fremder KI-, Machine-Learning- oder sonstiger automatisierter Modelle verwenden oder hierfür an Dritte übermitteln. Eine bloße interne Nutzung eines Reports durch eine vom Kunden kontrollierte Standardsoftware ist nur zulässig, wenn dadurch keine dauerhafte Speicherung, Modellverbesserung, Weitergabe an Dritte oder Erstellung eines Konkurrenzprodukts erfolgt und keine anderslautende Vereinbarung besteht.
5. Quellen- und Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Gesetzlich zwingende Nutzungen bleiben unberührt.
6. Sämtliche Rechte an der Methodik, den internen Arbeitsunterlagen, Rohdaten, Rechercheprotokollen, Datenstrukturen, Vorlagen, Auswertungslogiken, Marken, Textbausteinen und sonstigen nicht ausdrücklich zur Nutzung überlassenen Bestandteilen verbleiben bei Rivalyne oder den jeweiligen Rechteinhabern.
1. Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Geschäfts-, Kunden-, Preis-, Strategie-, Sicherheits- und Prozessinformationen.
2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
3. Die Verpflichtungen dieses Paragraphen gelten für fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie solange, wie deren Geheimnischarakter besteht.
4. Rivalyne darf den Kunden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung namentlich als Referenz nennen. Eine anonymisierte oder aggregierte Darstellung darf erfolgen, sofern daraus kein Rückschluss auf den Kunden möglich ist. Eine weitergehende Referenznennung, ein Logoeinsatz oder eine Veröffentlichung eines Kundenstatements bedarf einer gesonderten Zustimmung.
1. Rivalyne verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
2. Soweit Rivalyne personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder verwenden ein hierfür bereitgestelltes Zusatzdokument. Ohne eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist Rivalyne nicht verpflichtet, eine entsprechende Verarbeitung aufzunehmen.
3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere Empfänger- und Kontaktadressen, verantwortlich und stellt Rivalyne die erforderlichen Informationen und Rechtsgrundlagen bereit.
4. Rivalyne darf zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte technische Dienstleister einsetzen. Soweit erforderlich, werden diese datenschutzrechtlich eingebunden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
1. Rivalyne kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an Gesetzesänderungen, neue technische Rahmenbedingungen, Änderungen der Rechtsprechung oder vergleichbare sachliche Gründe erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
2. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird Rivalyne diese einholen. Eine allgemeine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen wird nicht verwendet, sofern sie nicht im Einzelfall rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
3. Bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder den wesentlichen wirtschaftlichen Inhalt des Vertrags erheblich verändern, informiert Rivalyne den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zum Änderungszeitpunkt kündigen, sofern die Änderung für ihn unzumutbar ist.
4. Die Einführung weiterer Wettbewerbsreport-Ausprägungen, die Verbesserung interner Prozesse oder zusätzliche Angebote begründen keine Änderung des bestehenden Vertrags, solange der gebuchte Leistungsumfang unverändert bleibt.
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit sie durch diese AGB nicht wirksam eingeschränkt werden. Rivalyne ist berechtigt, berechtigte Mängel zunächst durch Verbesserung, Berichtigung oder Ersatzlieferung zu beheben.
2. Rivalyne haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie in allen Fällen, in denen eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rivalyne nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Rivalyne für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlte Nettovergütung begrenzt. Bei Verträgen mit einer kürzeren Laufzeit ist die tatsächlich bezahlte Nettovergütung maßgeblich.
5. Rivalyne haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden oder Schäden aus unternehmerischen Entscheidungen des Kunden, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht und Rivalyne den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6. Rivalyne haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Rivalyne liegen, insbesondere Ausfälle von Zahlungs-, Hosting-, Cloud-, Kommunikations-, Datenbank- oder E-Mail-Dienstleistern, Störungen öffentlicher Netze, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse. Die Haftung für eigenes Auswahl- oder Organisationsverschulden bleibt unberührt.
7. Soweit Rivalyne Links, Quellen oder Inhalte Dritter einbindet, haftet Rivalyne nicht für deren Verfügbarkeit, Aktualität oder Richtigkeit, sofern Rivalyne die Unrichtigkeit nicht zu vertreten hat.
1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, gelten als höhere Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs, behördliche Eingriffe, großflächige Netzausfälle und nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Ausfälle wesentlicher Infrastruktur.
2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, soweit dies zumutbar ist, und unternimmt angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.
3. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an oder ist eine Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
1. Rivalyne darf sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Mitarbeiter und Dienstleister bedienen. Rivalyne bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Rivalyne abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden, wenn die Übertragung im Rahmen einer Unternehmensveräußerung erfolgt und die Leistungsfähigkeit des Übernehmers gewährleistet ist.
3. Rivalyne ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Unternehmensübertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Schutzvorschriften, die auf einen Kunden mit Sitz in einem anderen Staat anwendbar sind, bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam abbedungen werden können.
2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
3. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr und nur, soweit sie nach den jeweils anwendbaren zwingenden Vorschriften zulässig ist.
1. Rechtserhebliche Mitteilungen nach diesem Vertrag können, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen. E-Mail genügt der Textform.
2. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt nicht automatisch eine Regelung, die den Kunden über zwingendes Recht hinaus benachteiligt.